Das sollten Beschäftigte zur Neugründung und Wahl ihrer Vertretung wissen
(djd). Sie sollen stets ein offenes Ohr für die Wünsche und Sorgen ihrer Kollegen haben und deren Anliegen gegenüber dem Arbeitgeber aktiv vertreten: Betriebsräte übernehmen wichtige Funktionen. Ihre Arbeit ist daher in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt. Und dennoch ranken sich immer noch viele Vorurteile und Irrtümer rund um diese Tätigkeit. Zum Beispiel die, dass Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet sind, einen Betriebsrat ins Leben zu rufen. Das Gegenteil ist der Fall: Die Initiative dazu muss stets vom Kreis der Belegschaft ausgehen, eine Pflicht besteht nicht. Bereits ab fünf Mitarbeitern ist die Wahl einer Interessensvertretung möglich.

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Der Weg zur Neugründung
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Viele Mitarbeiter meinen zudem, dass die Tätigkeit des Betriebsrats stets an eine Gewerkschaft gekoppelt sein muss. Auch dies ist nicht korrekt: „Die gewählten Personen können Gewerkschaftsmitglied sein, müssen dies aber nicht“, unterstreicht Mike Bubner von der unabhängigen Arbeitnehmervertretung AUB. Auch die Neugründung sei eigenständig möglich. Falls es bisher noch keine Vertretung gibt, laden drei Arbeitnehmer oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft schriftlich zu einer Betriebsversammlung ein. Hier wird ein Wahlvorstand gebildet, der das weitere Prozedere festlegt und kontrolliert. „Die Größe des Betriebsrats hängt von der Gesamtzahl der Belegschaft ab und ist gesetzlich geregelt“, erklärt der Experte weiter. Kandidieren kann jeder wahlberechtigte Arbeitnehmer, der mindestens seit sechs Monaten im jeweiligen Unternehmen tätig ist. Lediglich Führungskräfte sind ausgenommen.

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Gut geschult in den Wahlkampf gehen
Die Wahl eines Betriebsrates erfolgt turnusgemäß für vier Jahre, das nächste Mal im Zeitraum März bis Mai 2022. Interessenten sollten schon jetzt mit den Planungen beginnen – vom Aufstellen einer Kandidatenliste bis zur Entwicklung eines Programms, das man in der gewählten Amtszeit umsetzen möchte. Zur Vorbereitung zählen auch fundierte Fachkenntnisse. So haben die Mitglieder des Wahlvorstandes einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Schulung, deren Kosten vom Arbeitgeber zu übernehmen sind. Unter www.betriebsrat-2022.de** etwa gibt es dazu mehr Details und eine Übersicht über aktuelle Seminarangebote. Die Neugründung eines Betriebsrats ist jederzeit möglich, unabhängig vom gesetzlichen Wahltermin. Interessenten für das Amt sollten zudem wissen, dass dadurch keine zeitliche Mehrbelastung auf sie zukommt. Sowohl die laufende Arbeit als auch erforderliche Sitzungen finden während der üblichen Arbeitszeit statt und werden wie die reguläre Tätigkeit vergütet.

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Betriebsräte vertreten die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Ihre Aufgabe ist daher in Deutschland durch das Betriebsverfassungsgesetz geschützt. Bereits ab fünf Mitarbeitern besteht die Möglichkeit, eine Vertretung zu wählen. Die nächste turnusgemäße Wahl der Betriebsräte findet im Zeitraum März bis Mai 2022 statt, eine Neugründung ist unabhängig davon jederzeit möglich. Mitarbeiter, die sich für ihre Kollegen engagieren wollen, sollten sich dazu vorab gründlich informieren. Fachwissen, individuelle Beratungen und umfassende Seminarangebote bietet etwa die Arbeitnehmervertretung AUB unter www.betriebsrat-2022.de**. So haben die Mitglieder des Wahlvorstandes einen Rechtsanspruch auf den Besuch einer Schulung, die Kosten sind vom Arbeitgeber zu übernehmen.