Aktuelle Umfrage: Die Grundfähigkeitsversicherung ist noch weitgehend unbekannt
(djd). Die Corona-Pandemie hat vermeintliche Gewissheiten ins Wanken gebracht – und gezeigt, wie fragil nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch unser Arbeitseinkommen ist. Denn vielen Beschäftigten wurde von heute auf morgen die Erwerbsgrundlage für lange Zeit entzogen. Ein existenzbedrohendes Szenario ist auch der Verlust der eigenen Arbeitskraft aus körperlichen oder psychischen Gründen – auf längere Dauer oder für immer. Sehen, sprechen, hören, Hände und Finger gebrauchen und Treppensteigen können: Was ist, wenn eine oder mehrere dieser Fertigkeiten plötzlich nicht mehr funktionieren? Finanziellen Schutz für den Fall der Fälle kann eine Grundfähigkeitsversicherung bieten. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn man bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten verliert. Die Ursachen für den Verlust der Grundfähigkeiten spielen bei der Rentenzahlung keine Rolle, ebenso wenig die Frage, ob man weiter arbeiten kann.

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Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung
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Während die Berufsunfähigkeitsversicherung allgemein bekannt ist, wissen 70 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland mit dem Begriff Grundfähigkeitsversicherung nichts anzufangen. Das ergab eine aktuelle Kantar-Umfrage im Auftrag von Swiss Life. Gut ein Drittel der Befragten besaß eine Berufsunfähigkeitsversicherung, aber nicht einmal jeder Zehnte verfügte über eine Grundfähigkeitsversicherung. „Diese Police ist keine Notlösung, sondern kann die kostengünstige Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung sein“, so Stefan Holzer, Mitglied der Geschäftsleitung von Swiss Life Deutschland. Sie sei vor allem für Menschen sinnvoll, die überwiegend körperlich oder handwerklich arbeiten, künstlerisch tätig sind oder professionell Sport treiben. Bei der Grundfähigkeitsversicherung „Vitalschutz“ etwa sind im Basisschutz 22 Grundfähigkeiten inkludiert, optional kann man sich gegen den Verlust weiterer psychischer Fähigkeiten versichern. Mehr Infos gibt es unter www.swisslife.de**. Die vereinbarte Rente wird bereits gezahlt, wenn man nur eine der versicherten Grundfähigkeiten verliert. Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge.

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Absicherung der Arbeitskraft wird generell unterschätzt
Ob Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsversicherung: Die Absicherung der Arbeitskraft wird grundsätzlich unterschätzt, auch das ergab die Umfrage. Mehr als die Hälfte der Erwerbstätigen hält diese Absicherung für überflüssig – doch jeder Vierte wird berufsunfähig. Falsch eingeschätzt werden auch die Berufsrisiken. Am häufigsten wurden Unfälle als Ursache für Berufsunfähigkeit genannt – dabei sind psychische Belastungen seit Jahren der Hauptgrund.

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Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie fragil nicht nur unsere Gesundheit, sondern auch unser Arbeitseinkommen ist. Denn vielen Beschäftigten wurde von heute auf morgen die Erwerbsgrundlage für lange Zeit entzogen. Ein existenzbedrohendes Szenario ist auch der Verlust der Arbeitskraft. Finanziellen Schutz für den Fall der Fälle bietet eine Grundfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine Rente, wenn man bestimmte körperliche oder geistige Fähigkeiten über einen gewissen Zeitraum verliert. Sie ist oft die kostengünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Beim „Vitalschutz“ von Swiss Life sind in der Basisvariante 22 Grundfähigkeiten versichert. Die Rente wird bereits gezahlt, wenn eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren geht. Mehr Infos gibt es unter www.swisslife.de**.

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