Eine Grundfähigkeitsversicherung als Alternative zum Berufsunfähigkeitsschutz
(djd). Sehen, sprechen, hören, Hände und Finger gebrauchen und Treppensteigen können: Auf viele Fähigkeiten können sich gesunde Menschen verlassen. Was aber, wenn eine oder mehrere dieser Fertigkeiten plötzlich nicht mehr funktionieren? Sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich können solche Verluste gravierende Konsequenzen haben. Finanziellen Schutz für den Fall der Fälle kann beispielsweise eine sogenannte Grundfähigkeitsversicherung bieten. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn man bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten über einen gewissen Zeitraum verliert. Die notwendigen Voraussetzungen für die Zahlung der Rente sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Die Ursachen für den Verlust der Grundfähigkeiten spielen bei der Rentenzahlung keine Rolle, ebenso wenig die Frage, ob man weiter arbeiten kann.

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Versicherung zahlt bei Verlust einer einzigen Grundfähigkeit
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Die Grundfähigkeitsversicherung ist oft die kostengünstigere Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung und insbesondere für Menschen sinnvoll, die beruflich überwiegend körperlich oder handwerklich arbeiten, künstlerisch tätig sind oder professionell Sport treiben. Sie kann auch dann eine interessante Option sein, wenn man etwa aufgrund einer Tätigkeit in einem riskanten Beruf keine Berufsunfähigkeitsversicherung erhält Bei der Grundfähigkeitsversicherung „Vitalschutz“ von Swiss Life etwa sind im Basisschutz 22 Grundfähigkeiten inkludiert, optional kann man sich gegen den Verlust weiteren geistigen und psychischen Fähigkeiten versichern. Die vereinbarte Rente wird bereits gezahlt, wenn man nur eine der versicherten Grundfähigkeiten verliert. Je früher der Abschluss erfolgt, desto günstiger sind die Beiträge. Mehr Infos gibt es unter www.swisslife.de**. Bei Ereignissen wie Hochzeit oder Geburt eines Kindes lässt sich die vereinbarte Rente ohne erneute Gesundheitsfragen erhöhen.

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Schutz gegen den Verlust der „Fingerfertigkeit“
Ein zeitgemäßes Beispiel für eine existenzielle Grundfähigkeit ist die Nutzung eines Tablets oder Smartphones. Dabei werden Handgelenke und Finger durch ständiges Tippen und Wischen stark beansprucht. „Sollte man das Endgerät nicht mehr richtig bedienen können, und zwar egal ob mit der linken oder rechten Hand, führt dies zur Auszahlung der vereinbarten Leistung“, erklärt Stefan Holzer, Mitglied der Geschäftsleitung bei Swiss Life. Bei Verlust von einer der fünf Grundfähigkeiten Gehen, Treppensteigen, Autofahren, Fahrradfahren und Nutzung des ÖPNV ist zudem eine Einmalauszahlung von bis zu zwölf versicherten Grundfähigkeitsrenten zu Leistungsbeginn möglich. Damit lässt sich etwa der Einbau eines Treppenlifts im Haus finanzieren.

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Sehen, sprechen, hören, Hände und Finger gebrauchen und Treppensteigen können: Auf viele Fähigkeiten können sich gesunde Menschen verlassen. Was aber, wenn eine oder mehrere dieser Fertigkeiten plötzlich nicht mehr funktionieren? Finanziellen Schutz für den Fall der Fälle bietet eine Grundfähigkeitsversicherung. Sie zahlt eine vereinbarte Rente, wenn man bestimmte elementare körperliche oder geistige Fähigkeiten über einen gewissen Zeitraum verliert. Die Grundfähigkeitsversicherung ist oft die kostengünstige Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Beim „Vitalschutz“ von Swiss Life etwa sind in der Basisvariante 22 Grundfähigkeiten versichert. Die Rente wird bereits gezahlt, wenn eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren geht. Mehr Infos gibt es unter www.swisslife.de**.

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