Berufswelt: Mit betrieblichen Regelungen die Gesundheit der Mitarbeiter schützen
(djd). Die Digitalisierung macht’s möglich: Immer mehr Arbeitnehmer checken auch nach Feierabend berufliche E-Mails. Auf Dauer kann diese permanente Erreichbarkeit enormen Stress verursachen – psychische Ermüdung oder eine völlige Erschöpfung können schlimmstenfalls im digitalen Hamsterrad auftreten. „Typische Symptome sind dann etwa innere Unruhe, Schlafstörungen, Antriebslosigkeit und das Gefühl, mit allem überfordert zu sein“, warnt beispielsweise Klaus Deiner, Manager Amalthea & Human Safe bei Randstad Deutschland**. Damit es dazu nicht komme, sollten Unternehmen betriebliche Regelungen für flexibles und mobiles Arbeiten aufsetzen, um eine Gefährdung für die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten zu vermeiden.

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Schwierigkeiten, ein Ende zu finden
Einer Umfrage des führenden Personaldienstleisters zufolge empfindet bereits weit mehr als jeder Zweite die Verschmelzung von Privat- und Berufsleben als Belastung. Bei der Einführung mobiler und flexibler Arbeitsformen darf deshalb das Thema Arbeitsschutz nicht zu kurz kommen – über zwei Drittel der Arbeitnehmer vermissen in ihren Betrieben allerdings eine entsprechende Digitalstrategie. „Flexibles Arbeiten wird häufig mit einer höheren Work-Life-Balance in Verbindung gebracht. Schließlich kann man sich die Zeit weitestgehend frei einteilen. Wer aber rund um die Uhr auf seine Arbeit zugreifen kann, wird es schwer haben, ein Ende zu finden und Ruhezeiten einzuhalten“, so Deiner. Studien hätten gezeigt, dass digitales und mobiles Arbeiten dazu führten, dass Arbeitnehmer auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten ihrer Tätigkeit nachgingen, es fände eine Entgrenzung und Verlängerung der Arbeitszeit statt.

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Im digitalen Hamsterrad – Verschmelzung von Beruflichem und Privatem für alle ungesund
„Dabei ist die Verschmelzung von Beruflichem und Privatem auf Dauer für beide Parteien ungesund – auf regelmäßige und ständige Überlastung folgen vermehrt krankheitsbedingte Ausfälle, die aufgefangen werden müssen“, betont Klaus Deiner. Das Arbeitsschutzgesetz, insbesondere dessen Grundgedanke der Prävention, gelte auch in Zeiten der Digitalisierung unverändert und dürfe bei Arbeit 4.0 nicht ausgeklammert werden. So müssten etwa die Ruhe- und Pausenzeiten eingehalten werden. „Und wer im Rahmen seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber verhindern möchte, dass die Mitarbeiter auch in der Freizeit E-Mails beantworten, könne auf Systeme zurückgreifen, die eine Weiterleitung in Abwesenheitszeiten verhindern“, rät Deiner.

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