An lauten Arbeitsplätzen sollte man das Gehör konsequent schützen

(djd). Lärm kann krank machen, angefangen mit kurzfristigen Symptomen wie Ohrgeräuschen oder einem Hörsturz bis hin zu Langzeitfolgen, beispielsweise einer dauerhaften Lärmschwerhörigkeit, Konzentrationsstörungen oder gar Veränderungen des Blutdrucks. Dies dürfte gemeinhin bekannt sein. Und doch werden die individuellen Gesundheitsrisiken für das Gehör oft unterschätzt. Dies spiegelt sich in den Statistiken der Berufsgenossenschaften wider: Mit über 6.600 anerkannten Fällen im Jahr 2017 zählt Lärm zu den häufigsten Ursachen für Berufskrankheiten, so die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung.

 

An "lauten" Arbeitsplätzen unverzichtbar: ein zuverlässig und gut sitzender Gehörschutz gegen Lärm
An „lauten“ Arbeitsplätzen unverzichtbar: ein zuverlässig und gut sitzender Gehörschutz.
Foto: djd/3M

 

Lärm – Arbeitgeber sind in der Pflicht

Der Gesetzgeber hat das Problem erkannt und nimmt seit diesem Jahr die Arbeitgeber verstärkt in die Pflicht: Die Bereitstellung eines geeigneten Gehörschutzes und Schulungen sind damit an Lärmarbeitsplätzen vorgeschrieben. Beschäftigte sind schon aus eigenem Interesse gut beraten, auf die Einhaltung der Vorschriften zu achten. Die entsprechende EU-Verordnung (PSA Verordnung EU 2016/425) stuft Lärm erstmals in dieselbe Risiko-Kategorie (PSA-Kategorie 3) ein wie den Atemschutz oder eine Absturzsicherung bei Arbeiten in der Höhe. Ab einem Dauerlärm von 80 Dezibel (dB) muss der Arbeitgeber einen geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Zum Vergleich: Ein Rockkonzert erreicht locker 105 dB und mehr, ein Aufsitzrasenmäher ist mit gut 90 dB ebenfalls unüberhörbar. Wer an einem derart „lauten“ Arbeitsplatz tätig ist, sollte also auf einem guten Gehörschutz bestehen – und diesen vor allem auch konsequent tragen.

 

Der Gehörschutz hilft nur dann, wenn er auch konsequent bei Lärm getragen wird.
Der Gehörschutz hilft nur dann, wenn er auch konsequent bei lärmintensiven Tätigkeiten getragen wird.
Foto: djd/3M

 

Der Gehörschutz muss richtig sitzen und dämmen

„Wichtig ist es, erstmal den persönlichen Dämmwert (PAR) des Mitarbeiters zu kennen. Denn nur so kann der für ihn passende Gehörschutz ausgewählt werden“, unterstreicht 3M Arbeitsschutzexperte João do Rosario. Erfahrungswerte aus der Praxis würden jedoch zeigen, dass auch der Gehörschutz mit dem höchsten Dämmwert den erwarteten Schutz nicht bieten kann, wenn er nicht richtig sitzt oder unsachgemäß verwendet wird. Unternehmen sind deshalb laut Verordnung dazu verpflichtet, das korrekte Tragen des Gehörschutzes mindestens einmal jährlich zu schulen. Zudem halten sich rund ums Thema Lärm hartnäckig viele Vorurteile – etwa die Meinung, dass gelegentliche, kurze Lärmbelastungen nicht weiter schlimm seien. Das Gegenteil ist der Fall, so do Rosario weiter: „15 Minuten bei einem Lärmpegel von 100 Dezibel haben die gleichen negativen Auswirkungen wie acht Stunden bei 85 Dezibel.“ Ausführliche Informationen und Fachtipps enthält die Gehörschutzfibel, die unter www.go.3M.com/gehoerschutz** abrufbar ist.

 

Schon kleine Gehörschutzkapseln können bei bestimmten Anwendungsbereichen das Gehör vor Lärm schützen.
Schon kleine Gehörschutzkapseln können bei bestimmten Anwendungsbereichen das Gehör vor Lärmbelastungen schützen.
Foto: djd/3M/Frank Boettner

 

Gegen Lärm – Gehörschutz für alle Fälle

Gehörschutz-Lösungen gibt es in verschiedenen Ausführungen. Oft reichen bereits Gehörschutzstöpsel, die einfach in den Gehörgang eingebracht werden. Bügelgehörschützer wiederum ermöglichen ein schnelles Auf- und Absetzen, während Kapselgehörschützer das Ohr komplett umschließen – und das bei geringem Gewicht. Integrierte Kommunikationstechnik für das Sprechen und Hören in lauten Umgebungen macht den Gehörschutz noch vielseitiger. Noch ein Tipp des 3M Experten João do Rosario: „Wer schon in seinem Beruf Gehörschutz trägt, der sollte den Lärmkonsum auch in der Freizeit berücksichtigen und sich hier ebenfalls konsequent vor Lärmquellen schützen, zum Beispiel bei Konzerten oder der Gartenarbeit mit Laubbläser oder Motorsäge.“

 

Lärm kann krank machen - umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber ihre Pflichten beachten und Mitarbeiter bei entsprechenden Belastungen mit einem hochwertigen Gehörschutz ausstatten.
Lärm kann krank machen – umso wichtiger ist es, dass Arbeitgeber ihre Pflichten beachten und Mitarbeiter bei entsprechenden Belastungen mit einem hochwertigen Gehörschutz ausstatten.
Foto: djd/3M